Leistung

Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht auf Bildung und Erziehung, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Der Unterricht ist sowohl auf die Entfaltung der geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten sowie auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Schüler:innen ausgerichtet. Angestrebte Lernziele sind für alle Klassen verbindlich und vergleichbar.